Meldung
27.03.2026
Der BFH hat entschieden, dass die rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf Schenkungen ab dem 01.07.2016 verfassungsrechtlich zulässig ist. Damit schafft er Klarheit für Fälle aus der Übergangszeit der Erbschaftsteuerreform.

